Am Alten Hafenkran war eine Vielzahl von Personen beschäftigt, zwischen 15 und 25 Personen, je nach Arbeitsanfall.
Die Windenknechte liefen im Räderwerk und sorgten so für den „Antrieb“ also das Heben und Senken der Last. Zum Drehen des Kaiserbaumes samt dem Räderwerk, dem Ausleger – Schnabel – und dem Helm wurden die Schnabeldreher eingesetzt. Draußen auf dem Verladeplatz waren die Kranknechte mit dem Vertäuen der Lasten beschäftigt, auf dem Schiff ebenfalls die Auflader und Kranknechte. Daneben wurden im Hafenbetrieb auch Sackträger für kleinere Lasten beschäftigt. Im Kran wurde noch der Schreiber eingesetzt und als Aufsicht brauchte es auch noch den Kranmeister, der die Gulden für die Krandienste verwaltete. Alle waren gemäß Zunftordnung in der Zunft der Aufläder/Kärner organisiert.
Heute entspricht die Technik aus 1487 nicht mehr den Anforderungen der Berufsgenossenschaft. Um dennoch den Kran weiter sicher Betreiben zu können, wird der Kran regelmäßig technisch untersucht und auf Tauglichkeit geprüft. Jährlich bekommt der Kran seine neue TÜV-Plakette.
Für die Bedienermannschaft ist eine Kranführerschulung Pflicht. Alle am Kran eingesetzten Kranmägde und Kranknechte verfügen über einen Ausweis zum Führen von Kränen, hier speziell für muskelbetriebene historische Turmdrehkräne.
Folgen Sie beim Betrieb des Kranes den Anweisungen der Bedienermannschaft. Der Kran ist kein Spielzeug, sondern eine komplexe Arbeitsmaschine mit dem Sicherheitsstandard von 1487.